
- Erfolg für kommunale Mitbestimmung.
Die Abholung von bis zu 3 cbm verholzter Gartenabfälle wird durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw zunächst probeweise im Jahr 2011 in der Vegetationsperiode in den Monaten März/April und Oktober/November gegen eine Gebühr von 20 EUR pro Abholung angeboten. Die Abholung von bis zu 3 cbm verholzter Gartenabfälle wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) in der Vegetationsperiode in den Monaten März/April und Oktober/November probeweise im Jahr 2011 angeboten. Sie muss schriftlich, telefonisch oder per Internet beim AWB beantragt werden. Der Kunde erhält daraufhin vom AWB ein Infoblatt samt beiliegendem Überweisungsträger. Sobald die Gebühr für die Abholung beim AWB eingegangen ist, wird der Termin disponiert. Die Abholung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Abgeholt werden bis zu 3 cbm verholzter Gartenabfälle, die gebündelt bereitzustellen sind. Zur Abholung wird ein Sammelfahrzeug mit zwei Mann Besatzung (Fahrer + Lader) eingesetzt.
Die Kosten variieren je nach Nachfrage und geographischer Verteilung der Abholstellen.
Ob die Logistikerfahrung der Sperrmüll- und Altholzabfuhr zutreffen und je nach geographischer Verteilung 20 bis 40 Anfahrtspunkte realistisch sind, bleibt abzuwarten. Der AWB geht davon aus, dass das System angenommen wird und 40-50 Ladestellen Grünabfall pro Tag erreicht werden können. Mit Umsetzung einer gebührenpflichtigen Abholung von bis zu 3 cbm verholzter Grünabfälle wird das Dienstleistungsangebot des AWB ausgebaut. Um das Angebot für den Kunden attraktiv zu gestalten, sollten die Gebühren nicht mehr als 20 EUR/Abholung betragen. Jedoch kann nicht abgeschätzt werden, in welchem Umfang ein gebührenpflichtiges Holsystem für verholzte Gartenabfälle von den Kunden im Landkreis Calw angenommen wird. Aufgrund des möglichen Zuschussbedarfs kann eine derartige Leistung frühestens 2011 realisiert werden, da ein solcher Posten im laufenden Haushalt 2010 nicht eingestellt worden ist. Bei einer Umsetzung dieser Zusatzleistung empfiehlt es sich, das Angebot ab März 2011 vorbehaltlich einer permanenten Überprüfung der Wirtschaftlichkeit mit einer Gebührenhöhe von 20 EUR/Abholung einzuführen. Die Rahmenbedingungen des Systems, nämlich die Verdichtung der Abholung durch die Beschränkung auf die Monate März/April und Oktober/November und ein moderater Einstiegspreis sind gute Gründe, dass es, entgegen der Abholung von Sperrmüll und Altholz, nicht zu einer nennenswerten Gebührenunterdeckung kommt (Kostendeckung bei ca. 45 Abholungen/Tag), so der Kreistagsbeschluss.
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