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Nutzung der Windkraft in Langenbrand - Antrag der SPD-Fraktion

Veröffentlicht am 07.04.2012 in Gemeinderatsfraktion

Die SPD-Fraktion tritt für die Nutzung der Windkraft auf der Langenbrander Höhe mit vier Windkraftanlagen (einschließlich des Repowering der bestehenden Anlage) ein. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Langenbrander Bevölkerung vor Lärm bestmöglich, d.h. unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzwerte geschützt ist. Um gesichert herauszufinden, welche Abstände die Anlagen von der Wohnbebauung hierfür notwendig sind, hat die SPD-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde ein Lärmgutachten in Auftrag gibt. Die Kosten dieses Gutachtens werden später dem ausgewählten Projektentwickler in Rechnung gestellt. Der Antrag der SPD-Fraktion fand in der Gemeinderatssitzung am 27. März 2012 eine breite Mehrheit.

Die in der Gemeinderatssitzung vorgetragene mündliche Begründung ist hier einsehbar und befindet sich zudem wie auch der eingebrachte Antrag unter Download

In der Gemeinderatssitzung mündlich vorgtragene Begründung zum Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ stellen wir für einen langen Zeitraum die Weichen, in welchen Bereichen unserer Gemeinde Windkraftanlagen erstellt werden können und in welchen Bereichen diese ausgeschlossen sein sollen.
Hierbei ist eine Güterabwägung vorzunehmen:

Zum Einen wollen wir das Potenzial an Windkraft zur CO ²-freien, klimaschützenden Stromerzeugung im optimalen Umfang zur Verfügung stellen und nutzen. Dies wären auf der Langenbrander Höhe vier Windkraftanlagen einschließlich des Repowering der bereits bestehenden Anlage.
Zum Anderen ist der Schutz der Anwohner vor Lärm ein sehr wichtiges Gebot. Gesetzlich sind hier 700 Meter Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung vorgeschrieben. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht für den Bereich Langenbrander Höhe einen Siedlungspuffer von 1000 Meter vor.

Ob dieser Siedlungspuffer von 1000 Metern aus Lärmschutzgründen tatsächlich notwendig ist oder ob auch ein Abstand von beispielsweise 850 Metern genauso ausreicht, um den Grenzwert der TA Lärm von 40 dB(A) für Wohngebiete in der Nacht deutlich zu unterbieten, wissen wir derzeit nicht.

Aus diesem Grund fordern wir, dass die Gemeinde ein Lärmschutzgutachten beauftragt, welches nachweist, ab welchem Siedlungsabstand der durch die Windkraftanlagen verursachte Geräuschpegel den Grenzwert von 40 dB(A) für Wohngebiete in der Nacht und gegebenenfalls auch den Grenzwert für Kurgebiete von 35 dB (A) sicher unterschreitet.

Wenn der Gemeinderat im Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ bereits einen Grenzabstand von 1000 Metern festschreibt, wird das aus Sicht unserer Fraktion voraussichtlich dazu führen, dass auf der Langenbrander Höhe nur drei Anlagen einschließlich Repowering untergebracht werden können. Auf Gemeindegrund wird davon wohl nur eine,allenfalls zwei statt sonst möglicher drei Anlagen stehen können.

Nun kann eingewendet werden, es sei doch wohl egal, oder aus Sicht der Windkraftskeptiker sogar gut, wenn man auf eine mögliche Anlage verzichtet.

Dem gegenüber muss sich jeder hier im Gemeinderat und in der Verwaltung klar machen, ob es vertretbar ist, auf eine klimaschonende jährliche Stromerzeugung in der Größe von 6 bis 7 Millionen Kilowattstunden zu verzichten, welche eine einzige Windkraftanlage der 3 Megawattklasse liefert. Zum Vergleich: Um dieselbe Energie dieser einen großen Anlage zu erzeugen, wären 8 Windräder vom Typ der derzeit bestehenden Anlage erforderlich gewesen. Und auf eine Laufzeit von 25 Jahren gerechnet würde der Verzicht auf eine 3MW-Anlage den Verzicht auf 150 bis 175 Millionen Kilowattstunden produzierten Stroms bedeuten.

Aus diesem Grund vertritt unsere Fraktion die Auffassung: Nur auf der Grundlage eines Lärmgutachtens können wir sicherstellen, dass wir im Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ einen Siedlungspuffer ausweisen, durch welchen zum Einen der Lärmschutz für die Bürger sicher eingehalten wird und zum Anderen eine optimale Konfiguration von Windkraftanlagen durch die Projektentwickler erfolgen kann. Für die Kosten dieses Windgutachtens tritt die Gemeinde zunächst in Vorlage. Später werden diese Kosten dem vom Gemeinderat ausgewählten Projektentwickler in Rechnung gestellt.

SPD Fraktion
Helmut Sperth

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