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Kommunalaufsicht: Ex-Bürgermeister hatte klar gegen Kommunalrecht verstoßen

Veröffentlicht am 25.10.2008 in Kommunalpolitik

Nachdem die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Althengstetts Exbürgermeister Jörg Nonnenmann mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurden, hat jetzt auch die Kommunalaufsicht im Landratsamt Calw die Amtsführung des ehemaligen Schultes beurteilt.

Hintergrund:

Im Juli 2008 stimmte die Mehrheit des Gemeinderats einen Antrag von Lothar Kante zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kommunalaufsicht zu einer Stellungnahme bezüglich der im April 2007 vom Gemeinderat festgestellten mutmaßlichen Rechtsverstöße des damaligen Bürgermeisters aufzufordern. Mit dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 06.10.08 liegt der Gemeinde jetzt die eingeforderte Stellungnahme vor. Sie wurde am 22.10.2008 in der Gemeinderatssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Beurteilung der Tätigkeit des ehemaligen Bürgermeisters Nonnenmann durch die Kommunalaufsicht“ von Bürgermeister Dr. Götz zitiert und erläutert:

Aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht habe den stellvertretenden Bürgermeistern bereits im April 2007 erklärt, dass sie im Amtshandeln des Bürgermeisters vielfache Verstöße gegen kommunales Recht als gegeben sehe.

Nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls und Einsicht der Ermittlungsakten im September 2008 wurde die Kommunalaufsicht wieder tätig. Sie teilte mit:

„Es liegen objektiv betrachtet klare Verstöße gegen kommunalrechtliche Vorschriften vor. Betroffen sind Zuständigkeitsregelungen, vorlagepflichtige Angelegenheiten sowie kassenrechtliche Sollvorschriften.“

Eine Fortsetzung des gesetzeswidrigen Verhaltens sei ausgeschlossen, da der vormalige Bürgermeister im Frühjahr 2007 nicht wiedergewählt wurde. Maßnahmen durch die Kommunalaufsicht zur Verbesserung der Situation und zur Prävention weiterer Gesetzesverstöße würden sich deshalb erübrigen.

In der anschließenden Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt hatte Lothar Kante das Ergebnis der Prüfung durch die Kommunalaufsicht wie folgt kommentiert:

"Auf den Punkt gebracht sind in dem Zusammenhang zwei Aspekte wesentlich:

Der strafrechtliche Aspekt:

Die Staatanwaltschaft hat ein missbräuchliches Verhalten sowie mehrere Gesetzesverstöße des ehemaligen Bürgermeisters festgestellt. Unsicherheit bestand lediglich darin, ob sich in diesem Zusammenhang auch der Vorsatz zur Tat nachweisen lässt oder nicht.

Man hat es deshalb bei dem Strafbefehl über 60 Tagessätze wegen eines veruntreuten Laptops bewenden lassen, damit ist der strafrechtliche Teil abgehakt.

Für unsere Arbeit als Gemeinderäte ist entscheidender:

Die kommunalrechtliche Prüfung:

Ohne jetzt nochmals in die Details einsteigen zu wollen - im Kern geht es um die Frage, ob die Vorwürfe des Gemeinderats gegenüber dem Exbürgermeister berechtigt waren, es geht um die Frage, ob gegen Gemeindeordnung und Hauptsatzung verstoßen worden ist, und um die Frage, ob es überhaupt angemessen war, die Kommunalaufsicht einzuschalten, als dem Gemeinderat immer mehr Fakten bekannt geworden sind.

Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft in ihrer ausführlichen schriftlichen Begründung eine Reihe Verstößen genannt hatte, ist die inzwischen vorgelegte Erklärung der Kommunalaufsicht ebenfalls eindeutig:

„Es liegen objektiv betrachtet klare Verstöße gegen kommunalrechtliche Vorschriften vor“.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben im letzten Jahr gemeinsam viel von dem was in den Jahren davor falsch, schief oder gar nicht gelaufen ist, korrigieren und aufarbeiten können (z.B. den Mängelbericht der Gemeindeprüfungsanstalt). Manches wird uns auch noch in der Zukunft beschäftigen (z.B. die Verpflichtungserklärung gegenüber der EnBW). Insgesamt sind wir heute aber wieder auf gutem Kurs.

Das Urteil der Kommunalaufsicht war nötig, weil weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger wissen wollen, was denn nun dran war an den Vorwürfen. Die Klarstellung des Landratsamtes war auch wichtig, um Gerüchten den Boden zu entziehen.

Der Gemeinderat hat - in diesem Fall - letztlich als Kontrollorgan funktioniert und ist im Ergebnis bestätigt worden. Aus meiner Sicht sollten wir es jetzt dabei bewenden lassen, diese Akte schließen, und nach vorne schauen, da warten nun wichtigere Aufgaben auf uns."

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