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Gemeinderatswahl in Oberreichenbach

Veröffentlicht am 25.04.2019 in Wahlen

Am 26. Mai 2019 wird der Gemeinderat in Oberreichenbach gewählt. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte zur Gemeinderatswahl zusammen.

Wann wird gewählt?

Am 26. Mai 2019 finden zusammen mit den Europawahlen und Kreistagswahlen die Gemeinderatswahlen statt. Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten automatisch die Wahlbenachrichtigung. Hierin wird mitgeteilt, dass Sie wählen dürfen und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen.

 

Wer wird gewählt?

In Oberreichenbach stellen sich 29 Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeinderatswahl. Eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber findet sich auf der Webseite der Gemeinde Oberreichenbach.

 

Wer darf wählen?

Wählen dürfen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit drei Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind.

 

Wie wird gewählt?

Da der Gemeinderat von Oberreichenbach insgesamt zwölf Sitze umfasst hat der Wähler auch zwölf Stimmen. Diese kann der Wähler frei über sämtliche Bewerberinnen und Bewerber verteilen. Hierbei kann man einer Bewerberin bzw. einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Bei der Stimmabgabe ist in Verbindung mit der Auszählung zu beachten, dass Stimmzettel, auf denen zu viel Stimmen vergeben wurden, ungültig sind.

Bei der Wahl gilt die sogenannte positive Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass die Bewerberinnen und Bewerber ganz eindeutig als gewählt gekennzeichnet werden müssen. Das bloße durchstreichen oder ausstreichen reicht nicht aus. Als Ausnahme von der positiven Kennzeichnungspflicht gelten nur die Abgabe eines nicht gekennzeichneten (unveränderten) Stimmzettels und ein Stimmzettel, der im Ganzen gekennzeichnet ist. Dann gelten grundsätzlich alle vorgedruckten Bewerber als mit einer Stimme gewählt.

 

Wie kann eine Briefwahl beantragt werden?

Zur Europa- und Kommunalwahl (einschl. Bürgerentscheid) am 26.05.2019 können Wahlscheine per Internet beantragt werden. Beim Aufruf dieses Links

https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kivbf/eGovCenter/pool/Wahlschein/KIVBF/dz_ebd_wahlschein/index?ags=08235055

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten bis spätestens 05.05.2019 zugestellt. Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen anschließend per Post zu. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Tel. 07051 9699-23 oder u.dreher@oberreichenbach.de

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