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Gemeinderat hat sich mit Mehrheit für ein Badprojekt entschieden

Veröffentlicht am 14.01.2009 in Kommunalpolitik

Am Dienstag Abend ist im Gemeinderat die Entscheidung für ein Bad in Form einer Wellness-Lösung mit Saunalandschaft gefallen. Mit 16 zu 9 Stimmen wurde der Vorschlag der Verwaltung gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Teilen der UWV angenommen.

Mit gleicher Mehrheit wurde leider auch zuvor der weitergehende Antrag der SPD-Fraktion, den Weg für einen Bürgerntscheid zum Thema frei zu machen, abgelehnt.

SPD Fraktion und SPD Ortsverein halten die nun beschlossene Variante für den falschen Weg.

Die detaillierte Begründung dieser Position ist dem genauen Wortlaut der Rede aus der Gemeinderatssitzung des Fraktionsvorsitzenden Helmut Sperth zu entnehmen.

Position der SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion lehnt die Errichtung einer Wellness- und Saunalandschaft mit angegliedertem Kleinschwimmbecken ab.

Begründung:

Aus Sicht unserer Fraktion ist es zunächst erforderlich, den ganzen sehr langwierigen Entscheidungsprozess „Wellenbad“ nochmals kurz darzustellen. Nur so wird deutlich, was 2006 gewollt war und dass heute ein gänzlich anderes Konzept zur Beschlussfassung vorliegt.

Im Jahr 2006 fasste der Gemeinderat bei nur 3 Gegenstimmen den Beschluss das Wellenbad zu schließen. Alle Fraktionen waren sich einig, dass ein jährlicher Verlust des Bades in Höhe von 500.000 € für unsere Gemeinde nicht finanzierbar sei.

Stattdessen waren alle Fraktionen gewillt, ein einfaches Hallenbad mit 25 Meter Schwimmbecken für Bevölkerung, Schul- und Vereinsschwimmen zu bauen. Dieses sollte im Jahr 2009 in Betrieb gehen. Der damalige Bürgermeister Vogel hatte dem Gremium in Aussicht gestellt, dass ein Hallenbad mit einer jährlichen Belastung von 300.000 € zu errichten und zu betreiben sei.

Auch die jetzige Bürgermeisterin sprach sich während ihres Wahlkampfs klar für ein kleines und bezahlbares Bad aus. Im Amt befindlich lotete sie aber zuerst die Möglichkeit von Investorenlösungen in Form von PPP-Finanzierung aus.

Vergleichsberechnungen ergaben dann, dass ein einfaches Hallenbad die Gemeinde statt der angenommenen 300.000 € jährlich rund 500.000 € kosten würde (Kapitaldienst und Betriebsverlust). Dagegen sollte ein Hallenbad im PPP-Betrieb, wenn es mit Saunalandschaft und Wellnessangebot angereichert würde, wegen höherer Einnahmeerwartungen anfangs „nur“ rund 560.000 € kosten, zuzüglich einer jährlich festgelegten Kostensteigerung. Mit deutlicher Mehrheit lehnte der Gemeinderat das von Bürgermeisterin Mettler vorgeschlagene PPP-Konzept ab. Als einer der Knackpunkte beim PPP-Projekt wurde die Forfaitierung mit Einredeverzicht angesehen. Das finanzielle Risiko liegt dabei ausschließlich bei der Gemeinde. Sie hat 25-30 Jahre ohne Ausstiegsmöglichkeit die Bankkredite zu bedienen, auch wenn der Betreiber insolvent wird.

Darüber hinaus wurden Steuererhöhungen für Bürger, die mit einem solchen Projekt unweigerlich verbunden sind, als nicht zumutbar angesehen.

Schließlich wurden durch das Architekturbüro Dorner verschiedene Varianten der Sanierung und des Rückbaus des bestehenden Wellenbads zu einem Hallenbad entwickelt. Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, rund 1,6 Millionen für Sanierung und Rückbau aufzuwenden und das Bad mit einem Jahreszuschussbedarf von rund 500.000 € weiter zu betreiben. Ein Bürgerbegehren mit fast 2000 Unterschriften veranlasste dann den Gemeinderat, seinen Beschluss bezüglich der Weiterführung des Bades aufzuheben und wieder in die Sachdiskussion einzusteigen.

Das Beraterkonsortium KPMG-Pfaller wurde nochmals beauftragt, Interessenten für einen PPP-Betrieb für das Bad zu suchen. Die von einem potentiellen Investor entwickelte Konzeption liegt heute als Grundlage zur Abstimmung vor.

Was ist der Projektschwerpunkt und welches Produkt erhält die Bevölkerung für jährlich 550.000 € Zuschuss über einen Zeitraum von 30 Jahren?

Geplant ist ein großes Sauna- und Wellnessprojekt mit angegliedertem kleinem Schwimmbecken mit den Maßen 10 x 20 m und einer Tiefe von 1,35, was bei ei-nem Erwachsenen Brusttiefe entspricht. Das Schwimmbecken soll in erster Linie zur Attraktivierung der Saunalandschaft beitragen und den Saunagästen Nacktschwimmen ermöglichen. Schömberg soll so touristisch gegenüber den Thermal-bädern der Umgebung mit ihren Saunalandschaften positioniert werden.

Bewertung des Nutzens für die Bevölkerung, die nur schwimmen will:
Öffentliches Schwimmen wird nur an bestimmten Morgenstunden möglich sein, jedoch keinesfalls am Feierabend und am Wochenende. Für Familien mit jüngeren Kindern sowie für Jugendliche – also den bisherigen Hauptnutzern des alten Wellenbades - ist Schwimmen ebenso wenig vorgesehen wie für Vereine. Die großen und attraktiven Zeitfenster am Mittag und Abend müssen für die Sauna- und Wellnessgäste reserviert sein, damit der private Betreiber seine Umsatz- und Gewinnerwartungen realisieren kann.

Bewertung des Nutzens für das Schulschwimmen:
Für den Schwimmunterricht der Schule ist das Becken überhaupt nicht geeignet. Zum Erlernen des Schwimmens ist die Wassertiefe mit 1,35 m viel zu groß. Grundschulkinder können darin nicht stehen. Nichtschwimmer können folglich nur mit Schwimmflügeln ins Wasser. Eine Lehrkraft kann aber unmöglich Aufsicht über 20 bis 25 „Schwimmflügelkinder“ führen und ihnen gleichzeitig das Schwimmen ver-mitteln. Jede Lehrkraft kann und wird es unter diesen Voraussetzungen aus Sicherheitsgründen ablehnen, Anfängerschwimmunterricht zu erteilen. Der Schulleiter als Dienstvorgesetzter darf aus Gründen der Fürsorgepflicht den Lehrkräften gegenüber dies auch nicht anordnen.

Abgesehen davon geht jede Schwimmdidaktik und –methodik von der Wassergewöhnung aus. Diese findet immer bei einer geringen Wassertiefe statt, so dass jedes Kind stehen kann. Bei einer Wassertiefe von 1,35m müsste ein Kind mindestens 1,55 m groß sein, um beim Stehen mit dem Kopf aus dem Wasser zu ragen, was bei Grundschulkindern üblicherweise nicht der Fall ist. Kinder, die mit Schwimmflügeln das Schwimmen erlernen, gewöhnen sich zudem eine falsche Schwimmlage an. Ältere Schüler können für Wettkämpfe nicht trainiert werden, da das Becken 5 m kürzer als die Norm und das Üben von Rollwenden unmöglich ist.

Bewertung des Nutzens für Gastronomie und Einzelhandel:
Als Gäste der Sauna-/Wellnesslandschaft werden hauptsächlich Mittags- bzw. Abendgäste aus dem Raum Pforzheim prognostiziert. Ihre gastronomischen Bedürfnisse werden sie im Gastronomiebereich der Wellnessanlage und nicht in der örtlichen Schömberger Gastronomie abdecken. Ob Gäste ermüdet nach mehreren Saunagängen im Anschluss daran noch in Schömberg einkaufen, ist nicht nur fraglich sondern eher unwahrscheinlich. Für den Einzelhandel und die Gastronomie im Ort wird die Anlage nach unserer Auffassung kaum die erhoffte Belebung bringen.

Bewertung des Nutzens für den Tourismus:

Ob die Wellnesseinrichtung für Touristen ein Alleinstellungsmerkmal und somit ein wesentliches Argument für den Urlaub in Schömberg darstellt, muss ebenfalls bezweifelt werden. Die Badeorte der Umgebung bieten ähnliches. In jedem Fall würde die Wellnesseinrichtung aber eine Konkurrenz gerade für die Hotelbetriebe bedeuten, die vor kurzer Zeit hohe Summen in Wellnessbereich ihres Hotels investiert haben.

Fazit:

Von Konzeption zu Konzeption blieb immer weniger Bad übrig für öffentliches Schwimmen. Die Kosten für die Gemeinde und somit die Steuerzahler sind aber höher als sie beim Wellenbad waren. Im Jahr 2006 hat der Gemeinderat wegen eines Abmangels von 500.000 € die Schließung des Wellenbads beschlossen. Damals hatte das Bad 100.000 Besucher. Die Gemeinde bezuschusste somit jeden Gast mit 5 €. Nach dem neuen Konzept würde die Gemeinde die Wellnesseinrich-tung bei geschätzten 50.000 Saunabesuchern mit 550.000 € bezuschussen. Wenn jeder Saunagast selbst etwa 12 € bis 14 € Eintritt bezahlt, legt die Gemeinde für den privaten Betreiber nochmals 11 € drauf. Trotz dieser hohen Subventionierung wäre öffentlicher Schwimmbetrieb nur sehr eingeschränkt möglich. Für Familien mit Kleinkinder gar nicht, für Jugendliche am Nachmittag ebenfalls nicht und Berufstätige am Feierabend sowieso nicht. Für Anfängerschwimmen ist das Becken ebenso ungeeignet wie für Wettkampftraining. Ob trotz hoher Kosten der erhoffte Mehrwert für den Ort eintritt ist sehr fraglich.

Sicher ist aber, dass bei einer Realisierung des Projekts die Gemeindefinanzen mit jährlich 550.000 € für einen Zeitraum von 30 Jahren vorbelastet werden. Über den Zeitraum von 30 Jahren gerechnet sind das 16,5 Millionen €, welche die Gemeinde schultern muss. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dies spüren, denn die Gemeinde wird einen Teil dieser Kosten durch Erhöhungen der Grundsteuer hereinholen müssen. Dadurch wird die im Haushaltsplan geäußerte Absicht, möglichst keine Steuererhöhungen vorzunehmen, bereits jetzt ad absurdum geführt.

2006 war der Gemeinderat zu Recht der Ansicht, dass ein Zuschussbetrag für das Wellenbad in jährlicher Höhe von 500.000 € für Schömberg auf Dauer nicht verkraftbar ist.

Was macht uns 2009 sicher, dass wir bei absehbar rückläufigen Steuereinnahmen aber in vielen Bereichen steigender Kosten ein noch größeres Defizit als beim Wellenbad 30 Jahre lang stemmen können?
Wissen wir denn, wie wir dann zusätzlich die anstehenden Projekte wie Kinder-betreuung ab 1 Jahr, Werkrealschule, Ganztagesschule, Entwicklung der Ortsmitte auf dem BFW-Zentrum II Areal, Interkommunales Gewerbegebiet, energietechnische Sanierung aller öffentlichen Gebäude, Gehweg- und Straßenerneuerungen, Sanierung von Kanälen und Kläranlagen sowie notwendige Anschaffungen für die Feuerwehr finanziell schultern können?
Auch für den Tourismus müssen wir uns mehrere zueinander passende Projekte einfallen lassen, die Geld kosten werden.

Aus den genannten Gründen kommt die SPD-Fraktion zum Ergebnis: Ein Hallenbad für Schüler, Vereine und Bürger können wir uns nicht leisten aber noch weniger eine Wellness- und Saunalandschaft mit angegliedertem 20m x 10m Becken.

Wir entscheiden uns daher für den Weg des UNTERLASSENS im Bereich Bad damit der Weg des TUNS in zentralen Bereichen finanziell grundsätzlich möglich bleibt.

Treffender als ein bekannter, zur Angebotsabgabe aufgeforderter Investor, der sich zwei Jahre lang sehr genau mit der Schömberger Situation befasst hat, können wir es nicht ausdrücken:
„Der Standort Schömberg liegt für die Umsetzung eines derartigen Projekts sehr ungünstig.
A) Die Bevölkerung im Einzugsgebiet in den Zonen 10-Minuten, 15-Minuten, 20 Minuten Fahrzeit ist viel zu gering.
B) Die in unmittelbarer Nähe vorhandenen Bäder, z.B. Bad Liebenzell Thermalbad und Sauna etc. sind von ihrem Angebot so umfassend und derart preisgünstig (erhebliche Preissubventionierung durch die Gemeinde), dass ein wirtschaftliches Angebot in dessen Nähe unmöglich wird.
Aus den genannten Gründen ist aus unserer Sicht die Umsetzung eines Badprojekts wirtschaftlich, weder für die Gemeinde noch für einen privaten Investor, ratsam.
Die dauerhafte Schließung des Bades und die Verwertung der Grundstücke ist in jedem Fall die wirtschaftlichste Lösung für die Gemeinde Schömberg.“

Mit der Wellness- und Saunaeinrichtung mit angegliedertem Kleinschwimmbecken steht ein Projekt zur Entscheidung an, welches eine Reichweite von 30 Jahren hat und die Gemeinde – wenn es gut geht - 16,5 Mio. € kostet. Denn sollte sich das Projekt für den Investor nicht tragen, so muss die Gemeinde ganz einspringen, was heißt, dass sie das volle finanzielle Risiko mit nicht absehbaren finanziellen Folgen trägt. Hier haben wir den im normalen Wirtschaftsleben einmaligen Fall, dass die Gemeinde nur am Risiko, nicht jedoch am möglichen Erfolg beteiligt wird.

Die SPD-Fraktion hat im Übrigen große Zweifel daran, dass die Mehrheit der Bevölkerung hinter diesem Projekt steht, wenn sie über das Konzept und die Folge-kosten genau informiert ist.

Aus diesem Grund beantragen wir, diese wichtige Gemeindeangelegenheit der Entscheidung der Bürger zu unterstellen und den Weg für einen Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg frei zu machen.
Nach § 21 kann der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine wichtige Gemeindeangelegenheit der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).
Wichtige Angelegenheiten sind:
1. die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung, die der Gesamtheit der Einwohner zu dienen bestimmt ist.

Vertreter aller Fraktionen haben sowohl bei der seinerzeitigen Informationsveranstaltung sowie in der Gemeinderatssitzung im Kurhaus ausdrücklich betont, nichts gegen den Willen der Bürger machen zu wollen. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass wir den Weg für einen Bürgerentscheid gemeinsam freimachen.

Auch der verantwortungsbewusste Umgang mit den knappen Haushaltsmitteln legt dies nahe. Wenn heute die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft und Pfaller Ingenieure beauftragt werden, die weiteren Schritte des Vergabeverfahrens einzuleiten, werden weitere 100.000 € Honorar in zwei Tranchen fällig.

Sofern die Bürger den Weg eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel eines Bürgerentscheids beschreiten, gehen einige Monate ins Land. Wenn dann der Bürgerentscheid zum Ergebnis führt: Kein PPP-Projekt für jährlich 550.000 €, müssen die Vergabeverfahrensschritte abgebrochen werden und die Beraterhonorare wären ohne Nutzen gezahlt worden. Hinzu kommt, dass es zu Schadensersatzforderungen potentieller Investoren, die sich am europaweiten Ausschreibungsverfahren beteiligen, gegen die Gemeinde kommen kann.
Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

Helmut Sperth
Vorsitzender der SPD-Fraktion

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