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"Die Verantwortung für den Sozialen Wohnungsbau muss in den Händen der Mitgliedstaaten bleiben"

Veröffentlicht am 20.05.2010 in Europa
  • Fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe befragt die Kommission zu Bedingungen und Kriterien für den Sozialen Wohnungsbau
Auf Initiative der parlamentarischen Intergruppe URBAN, deren Vizepräsident der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter Simon ist, wurde gestern im Rahmen der aktuellen Plenartagung die Kommission zu ihrer Haltung zum Sozialen Wohnungsbau befragt. "Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen.

Gute Wohnstandards und intakte Städte sind für die Lebensqualität des Einzelnen von Ausschlag gebender Bedeutung. Deshalb bedarf es einer guten Wohnungspolitik, die in den Händen der Mitgliedstaaten bleiben muss. Selbst bei optimalen Rahmenbedingungen gibt es immer Haushalte, die sich aus eigener Kraft - wegen zu geringen Einkommens oder wegen anderer Gründe - nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Für diese Menschen müssen wir sorgen. Dies können die Mitgliedstaaten nur, wenn sie weitreichenden Spielraum bei der Definition von Kriterien und Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau haben.", so Simon.

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung stellen private Wohnungsunternehmen preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zu Wohnungen des Wohnungsmarktes bereit. Gefördert werden diese Unternehmen teilweise mit staatlichen Beihilfen. Nach der Aufgabenverteilung des Vertragsprotokolls über "Dienste von allgemeinen Interesse" sind für die Ausführung dieser Beihilfen die nationalen Behörden zuständig. Trotzdem hatte die Kommission in der Vergangenheit immer wieder Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der staatlichen Mittel mit dem EUWettbewerbsrecht geäußert - zuletzt in den Niederlanden. So wurde eine Definition des sozialen Wohnungsbaus festgelegt, nach der nur noch benachteiligte Bürger oder sozial schwache Bevölkerungsgruppen in den Genuss von gefördertem Wohnungsraum kommen. Außerdem wurde eine Einkommensgrenze von 33.000 Euro festgeschrieben, ab der der Zugang zu Sozialwohnungen begrenzt ist.

"Eine so restriktive Definition stellt nicht nur ein Hindernis bei der praktischen Bereitstellung von Sozialwohnungen dar. Wenn wir nur noch geförderten Wohnraum für die sozial Schwächsten bereitstellen, dann gefährden wir mutwillig die soziale Durchmischung und den sozialen Zusammenhalt in den Wohngebieten und schaffen die besten Voraussetzungen für Ghettos. Die Festlegung, ab wann ein Haushalt einen Anspruch auf eine Sozialwohnung hat, muss deshalb in den Händen der Mitgliedstaaten bleiben, denn diese kennen die lokalen Besonderheiten", betonte Simon, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung, in der gestrigen Debatte. Die Kommission unterstrich am Dienstag, dass die Festsetzung der Vergabekriterien weiterhin in der ausschließlichen Kompetenz der Mitgliedstaaten liege. "Dass diese Zusage nicht nur ein leeres Versprechen bleibt, werden wir Abgeordneten in Zukunft kritisch überprüfen. Die Kommission darf sich nicht einfach über die Kompetenz der Mitgliedstaaten hinweg setzen und die Vertragsprotokolle ignorieren", so Simon abschließend.

Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. 0032 2 2849558

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