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Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Veröffentlicht am 16.09.2009 in Veranstaltungen

Zu diesem Thema hat der Althengstetter SPD-Ortsverein in das evangelische Gemeindehaus in Althengstett geladen. Gekommen waren vorwiegend ältere Menschen, obwohl dies Thema eigentlich alle Altersgruppen angehe, so die Ortsvereinvorsitzende Christa Templ in ihrer Begrüßung.

Sie erklärte, dass man das sensible Thema unter vier verschiedenen Aspekten beleuchten wolle: rechtlich, theologisch, medizinisch und politisch. Deshalb seien Vertreter dieser Bereiche auf das Podium geladen worden:
  • Gottfried Müller, Notar a.D.,
  • Pfarrerin Margret Ehni, Krankenhausseelsorgerin,
  • Dr. Christiane Jacob, Oberärztin und
  • Saskia Esken, SPD-Bundestagskandidatin.
In seiner Eigenschaft als Hausherr begrüßte Pfarrer Hummel Gäste und Podiumsteilnehmer. Man habe diskutiert, ob eine politische Veranstaltung im Gemeindehaus stattfinden solle, so Hummel. Da aber aus der Gemeinde, insbesondere dem Seniorenkreis schon großes Interesse an Informationen zu dem Thema bekundet worden sei, habe man die Gelegenheit ergriffen. Auch Moderator Siegfried Kempf hob hervor, dass dieser Abend sich von dem üblichen „Wahlkampfgetöse“ abhebe: „Wir wollen eine Plattform für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Problematik bieten.“ Die rechtlichen Grundlagen Notar Gottfried Müller erläuterte die rechtlichen Grundlagen und die neue gesetzliche Regelung, die in diesem Sommer vom Bundestag nach mehr als sechsjährigem Ringen verabschiedet worden ist. Die Gesetzesvorlage sei von einer Abgeordnetengruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker eingebracht worden. Diese fuße auf dem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahre 2003, nach dem Patientenverfügungen (wie auch aktuelle Willensäußerungen) prinzipiell verbindlich seien. Dies folge „aus der Würde des Menschen, die es gebiete, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist.“ Im Einzelnen sehe das Gesetz vor, dass Betreuer und Bevollmächtigte eines äußerungsunfähigen Patienten an das gebunden sind, was dieser zu medizinischen Behandlungen in einer Patientenverfügung erklärt hat. Sie müssen prüfen, ob die Vorabfestlegungen der aktuellen Lebens- und Behandlungslage entsprechen und die Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen im Dialog mit dem behandelnden Arzt sowie, wenn möglich, Vertrauten des Patienten erörtern. Gibt es hierbei Meinungsverschiedenheiten, müssen der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und somit das Sterbenlassen gerichtlich genehmigt werden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Mit einer Vorsorgevollmacht sollte eine Person des Vertrauens, der Partner oder erwachsene Kinder, bevollmächtigt werden, Entscheidungen und Regelungen für einen zu treffen, wenn man selber entscheidungsunfähig ist. Wenn keine Vollmacht vorliegt, können nicht automatisch Angehörige für einen handeln, sondern vom Vormundschaftsgericht wird ein amtlicher Betreuer eingesetzt. Bevollmächtigte oder Betreuer sind an den mutmaßlichen Willen des Betreuten gebunden, z.B, auch in medizinischer Hinsicht, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Einfluss des neuen Gesetzes auf ärztliches Handeln Die Aufgabe der Ärzte ist es, unter Achtung des Patientenwillens, „Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, sowie Leiden zu lindern und Sterbende bis zum Tod zu begleiten.“ Wie Frau Dr. Jakob ausführte habe dieser ethische Grundsatz schon bisher gegolten und sei von den Ärzten beachtet worden. Art und Umfang von medizinischen Behandlungen seien auch bisher schon unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen und seines mutmaßlichen Willens vorgenommen worden. Gesprächen mit den Angehörigen seien selbstverständlich. Deshalb habe die neue Gesetzgebung den ärztlichen Alltag nur unwesentlich geändert. Wichtig sei es, durch die ärztliche Sterbebegleitung die Lebensqualität bis zuletzt zu sichern und ein humanes Sterben zu ermöglichen. Durch die Diskussion um aktive und passive Sterbehilfe und auch durch die Hospizbewegung habe die Palliativmedizin an Bedeutung gewonnen. So sei diese jetzt Pflicht im Medizinstudium. Ganz wichtig und leider immer noch vernachlässigt sei ihrer Ansicht nach die Einrichtung von Palliativzimmern, wo die besondere Betreuung, auch durch einen besseren Personalschlüssel erst möglich sei. Das einzige Zimmer des Calwer Krankenhauses verdanke man einem Sponsor. Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge Das in unserer Gesellschaft vorherrschende Menschenbild, so Margret Ehni, gehe davon aus, dass menschenwürdig nur ein Leben sein könne, wenn es selbstbestimmt und unabhängig sei. Niemand wolle von der Fürsorge anderer abhängen. Das unausweichliche Lebensende würde so lange es geht ausgeblendet. Dies sei aber nicht das christliche Menschenbild. Auch abhängiges Leben könne gutes Leben sein. Wer auf andere angewiesen sei - Alte, Kranke, Behinderte - verlöre nicht seine Menschenwürde. Viele Menschen wünschten sich einen Abbruch medizinischer Maßnahmen, bzw. lehnten eine Anwendung von vornherein ab, weil sie Angst vor Schmerzen, vor Einsamkeit und Vernachlässigung, vor Kontrollverlust und Abhängigkeit hätten. Die Angst schränke in gewissem Sinne die unabhängige Selbstbestimmung ein. Viele Menschen würden eine Patientenverfügung möglicherweise anders abfassen, wenn sie sicher sein könnten, an ihrem durch Alter oder Krankheit gesetzten Lebensende, insbesondere in der Sterbephase nicht allein gelassen zu werden. Deshalb müsse unbedingt sicher gestellt werden, dass Sterbende mit Zuwendung und Fürsorge begleitet werden. Unerlässlich sei auch eine ausreichende Schmerztherapie. Die Palliativversorgung müsse ausgebaut werden, damit Menschen würdevolle und humane Sterben könnten. Die Politik hat ihre Aufgabe erfüllt Saskia Esken sah die Aufgabe der Politik, nämlich für Verlässlichkeit und Rechtssicherheit durch eine entsprechende Gesetzgebung zu sorgen, als erfüllt an. Sie sei froh, dass dem Patientenwillen durch die Beachtung des Rechtes auf Selbstbestimmung Geltung verschafft wurde. Vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Festlegungen zur Würde des Menschen und seinem Selbstbestimmungsrecht wundere es sie, so Esken, dass es über sechs Jahre gedauert habe, eine Mehrheit für diese gesetzliche Regelung zu finden. Rechtzeitig Handeln Einig waren sich alle Beteiligten in der Empfehlung an die Zuhörer, dass Thema Krankheit, Alter und Tod nicht auszuklammern, sondern im Familienkreis und mit Freunden immer wieder darüber zu sprechen. Niemand wolle wehrlos ungewollten Behandlungen ausgesetzt sein, gerade deshalb müsse man sich klar darüber werden, wie man sich das eigene Sterben vorstelle. Erst dann könne man in einer Patientenverfügung die persönlichen Vorstellungen über ein würdevolles Lebensende niederlegen. Auch die rechtzeitige (d.h. im Zustand völliger Geschäftsfähigkeit) Abfassung einer notariell beglaubigten Betreuungs- bzw. Verfügungsvollmacht wurde nachdrücklich empfohlen. Nachdrücklich wurde die Forderung erhoben, die Palliativversorgung deutlich auszubauen. Dank Mit einem kleinen Geschenk bedankte sich Christa Templ bei den Mitwirkenden auf dem Podium und wünschte auch allen anderen Gästen einen guten Heimweg.

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